Amtsblatt für die Stadt Eberswalde November 2021
die Stadtverordnetenversammlung hat am 26.10.2021 mit den Stimmen der CDU-Stadtfraktion die neue Gebührensatzung der Stadt Eberswalde für die Benutzung der Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft beschlossen.
In dem Beteiligungsprozess zur Erarbeitung der Satzung haben Vertreter unserer Fraktion in einer Arbeitsgruppe auch unter Einbeziehung des Kita-Elternbeirates Barnim mitgewirkt. Die neue Gebührensatzung beinhaltet eine Entlastung der Eltern, insbesondere in den unteren Einkommensgruppen und der kinderreichen Familien. Ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zu einer weiteren Entlastung für das zweite bzw. dritte Kind fand auf Grundlage der angespannten Haushaltslage der Stadt Eberswalde keine Mehrheit. In den Diskussionen zum Änderungsantrag in der Stadtverordnetenversammlung haben sich die Fraktionen zu einer weiteren Entlastung von Familien bei den Kosten der Kinderbetreuung verständigt.
Uwe Grohs, Fraktionsvorsitzender CDU
Der Entwurf zur Haushaltssatzung 2022 / 2023 befindet sich derzeitig in der 1. Lesung in allen Ausschüssen und in der Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2021. Die im Entwurf zur Satzung dargestellte Entwicklung der Erträge aus der Einkommen-, Gewerbe- und Grundsteuer zusammen mit den Schlüsselzuweisungen des Landes sind ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltsplanungen für die Jahre 2022 und 2023. Auch im Rahmen dieser Haushaltsdiskussion wird die CDU-Fraktion darauf hinweisen, dass eine weitere Stärkung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere unter Beachtung der Folgen der Corona-Pandemie, ein wesentliches Ziel der Stadtpolitik sein muss, um die geplanten Erträge zu erzielen.
Uwe Grohs, Fraktionsvorsitzender